Allgemeine Geschäfts­bedingungen
für den Hotelaufnahmevertrag

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das Tourist Hotel Boehm und Bergwelt Apartment und Studios
Stand: September 2026


§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Hotelzimmern, Apartments und Studios zur Beherbergung sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen des Tourist Hotel Boehm und der Bergwelt Apartment und Studios, Am Gschnaitbichl 5/7, 83471 Schönau am Königssee, nachfolgend „Hotel“ genannt.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Unterkunft sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
  3. Gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, wird § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB ausgeschlossen.
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn das Hotel ihrer Geltung zuvor ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Pauschalreiseverträge im Sinne des § 651a BGB. Zwingende gesetzliche Vorschriften für Pauschalreisen bleiben unberührt.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragspartner

  1. Vertragspartner des Beherbergungsvertrages sind das Hotel und der Kunde.
  2. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Buchungsantrags des Kunden durch das Hotel zustande. Die Annahme kann insbesondere telefonisch, persönlich, per E-Mail, schriftlich oder über ein elektronisches Buchungssystem erfolgen.
  3. Bei Buchungen über Vermittler, Online-Buchungsportale oder sonstige Vertriebspartner können ergänzend die dort bei der Buchung ausdrücklich einbezogenen Buchungs- und Tarifbedingungen gelten. Im Verhältnis zwischen dem Hotel und dem Kunden gehen individuell vereinbarte Bedingungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
  4. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet der Dritte gegenüber dem Hotel zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern er bei der Buchung eine entsprechende Verpflichtung übernommen hat.

§ 3 Leistungen, Preise und Zahlung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft zum vereinbarten Zeitraum bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die Unterkunft sowie für von ihm in Anspruch genommene weitere Leistungen zu zahlen.
  3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.
  4. Änderungen der gebuchten Unterkunft, der Anzahl der Personen, der Aufenthaltsdauer oder sonstiger vereinbarter Leistungen bedürfen der Zustimmung des Hotels. Soweit das Hotel einer Änderung zustimmt, können sich die vereinbarten Preise entsprechend ändern.
  5. Der vollständige für den Aufenthalt geschuldete Betrag ist spätestens vor Anreise zu entrichten. Der konkrete Fälligkeitstermin und die zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden bei der Buchung bzw. in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
  6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Höhe und Fälligkeit werden dem Kunden bei der Buchung mitgeteilt.
  7. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
  8. Bei Zahlungsverzug eines Kunden, der kein Verbraucher ist, kann zusätzlich die gesetzlich vorgesehene Verzugspauschale verlangt werden, soweit deren Voraussetzungen vorliegen.
  9. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vorbehalten.
  10. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen des Hotels aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

§ 4 Rücktritt des Kunden, Stornierung und Nichtanreise
4.1 Allgemeines Rücktrittsrecht
Ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht besteht bei einem Beherbergungsvertrag für einen bestimmten Zeitraum nicht.
Ein Rücktritt des Kunden ist möglich, soweit dies nach den nachfolgenden Bestimmungen vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder das Hotel der Vertragsaufhebung zustimmt.
Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
4.2 Kostenfreie Stornierung
Bei regulären, stornierbaren Buchungen kann der Kunde bis einschließlich 21 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag kostenfrei vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
Für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Hotel maßgeblich.
Die Rücktrittserklärung kann in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail.
4.3 Stornierung nach Ablauf der kostenfreien Frist
Bei einer Stornierung nach Ablauf der kostenfreien Stornierungsfrist gemäß § 4.2 ist das Hotel berechtigt, als pauschalierten Schadensersatz 90 % des vereinbarten Preises für die nicht in Anspruch genommenen Übernachtungsleistungen zu verlangen.
Das Hotel muss sich ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung der Unterkunft anrechnen lassen.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Hotel überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
4.4 Nicht stornierbare Raten
Für ausdrücklich als „nicht stornierbar“, „Non-Refundable“ oder gleichwertig bezeichnete Tarife gilt die bei der Buchung ausgewiesene besondere Tarifbedingung.
Bei einem solchen Tarif besteht kein kostenfreies Rücktrittsrecht nach § 4.2.
Der Kunde wird bei der Buchung ausdrücklich auf den nicht stornierbaren Charakter des Tarifs und die damit verbundenen Zahlungs- und Stornierungsbedingungen hingewiesen.
4.5 Nichtanreise / No-Show
Reist der Kunde bei einer stornierbaren Buchung ohne vorherige wirksame Stornierung nicht an, gilt die Buchung als nicht in Anspruch genommen.
Das Hotel kann in diesem Fall den nach § 4.3 zulässigen pauschalierten Schadensersatz verlangen.
Für nicht stornierbare Raten gelten die bei der Buchung vereinbarten besonderen Tarifbedingungen.
4.6 Vorzeitige Abreise
Bei einer vorzeitigen Abreise nach Beginn des Aufenthalts bleibt der Anspruch des Hotels auf die vereinbarte Vergütung für den gebuchten Zeitraum grundsätzlich bestehen.
Das Hotel muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung der Unterkunft anrechnen lassen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren oder nicht entstandenen Schadens vorbehalten.
§ 5 Rücktritt und Kündigung durch das Hotel

  1. Das Hotel kann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt.
  2. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn
    a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    b) der Kunde bei der Buchung wesentliche Tatsachen unrichtig angegeben oder wesentliche Tatsachen verschwiegen hat, insbesondere hinsichtlich seiner Identität, Zahlungsfähigkeit oder des Zwecks des Aufenthalts;
    c) konkrete Tatsachen vorliegen, aufgrund derer eine erhebliche Beeinträchtigung des ordnungsgemäßen Hotelbetriebs, der Sicherheit von Gästen oder Mitarbeitern oder des Eigentums des Hotels oder Dritter zu erwarten ist;
    d) der Zweck des Aufenthalts rechtswidrig ist;
    e) der Kunde die Unterkunft entgegen § 1.2 nutzt oder ohne Zustimmung des Hotels unter- bzw. weitervermietet;
    f) eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung trotz Fälligkeit und angemessener Nachfrist nicht geleistet wird.
  3. Das Hotel ist außerdem berechtigt, innerhalb einer ausdrücklich vereinbarten kostenfreien Rücktrittsfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn konkrete Anfragen anderer Kunden für die gebuchte Unterkunft vorliegen und der Kunde auf Anfrage des Hotels nicht innerhalb einer angemessenen Frist auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht verzichtet.
  4. Bei einem berechtigten Rücktritt oder einer berechtigten außerordentlichen Kündigung des Hotels besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz, soweit das Hotel den zur Beendigung berechtigenden Grund nicht zu vertreten hat.

§ 6 Zimmer-, Apartment- und Studio-Bereitstellung

  1. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Unterkunft, eines bestimmten Zimmers, Apartments oder Studios, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Die Unterkünfte stehen am vereinbarten Anreisetag grundsätzlich ab 12:00 Uhr zur Verfügung.
  3. Eine frühere Bereitstellung kann nach Verfügbarkeit erfolgen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
  4. Die Unterkunft ist am vereinbarten Abreisetag grundsätzlich zwischen 07:30 Uhr und 09:00 Uhr zu verlassen und vollständig geräumt an das Hotel zurückzugeben.
  5. Bei einer erheblich verspäteten Rückgabe der Unterkunft kann das Hotel eine angemessene Nutzungsentschädigung verlangen, soweit die verspätete Rückgabe zu einer vertragswidrigen Nutzung oder zu einem konkreten Schaden führt.
  6. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Nutzung der Apartments und Studios

  1. Die Apartments und Studios dürfen ausschließlich zu den bei der Buchung vereinbarten Beherbergungszwecken genutzt werden.
  2. Eine Belegung mit mehr Personen als bei der Buchung vereinbart ist nur mit vorheriger Zustimmung des Hotels zulässig.
  3. Eine gewerbliche Nutzung, Untervermietung, Weitervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Hotels nicht gestattet.
  4. Der Kunde hat die Unterkunft und deren Einrichtung pfleglich zu behandeln und die Hausordnung des Hotels zu beachten.
  5. Der Kunde haftet für Schäden, die von ihm, den von ihm aufgenommenen Personen oder sonstigen Personen, denen er die Nutzung der Unterkunft ermöglicht, schuldhaft verursacht werden.
  6. Gesetzliche Haftungsbeschränkungen und zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

§ 8 Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Für sonstige Schäden haftet das Hotel unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Hotel nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Hotels.
  5. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
  6. Für eingebrachte Sachen des Gastes gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB.
  7. Die gesetzlich vorgesehene Haftungsbegrenzung für eingebrachte Sachen sowie die Fälle einer unbeschränkten Haftung des Hotels bleiben unberührt.
  8. Das Hotel weist darauf hin, dass Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten und sonstige Wertsachen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zur Aufbewahrung gegeben werden können.
  9. Ein Verlust, eine Zerstörung oder Beschädigung eingebrachter Sachen ist dem Hotel unverzüglich nach Kenntniserlangung anzuzeigen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
  10. Für Fahrzeuge und Gegenstände, die sich in Fahrzeugen befinden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Durch die Bereitstellung eines Parkplatzes oder Stellplatzes kommt grundsätzlich kein Verwahrungsvertrag zustande.
  11. Für Weckaufträge, Nachrichten sowie Post- und Warensendungen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Haftungsregelungen dieses § 8.

§ 9 Mängel und Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat erkennbare Mängel oder Störungen der vereinbarten Leistungen dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.
  2. Das Hotel wird bei Kenntnis eines Mangels oder einer Störung im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich Abhilfe schaffen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare dazu beizutragen, die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden möglichst gering zu halten.
  4. Gesetzliche Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt.

§ 10 Datenschutz
Das Hotel verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Hotels.

§ 11 Änderungen und Ergänzungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Beherbergungsvertrages sollen in Textform erfolgen.
  2. Individuelle Vereinbarungen zwischen Hotel und Kunde haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden gegenüber nur wirksam, wenn sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.

§ 12 Gerichtsstand

  1. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  2. Dies gilt auch für Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
  3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§ 13 Anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese Bestimmungen zwingend anwendbar sind.
  3. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

§ 14 Verbraucherschlichtung
Das Hotel nimmt nicht freiwillig an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Verbraucherschlichtungsverfahren bleibt unberührt.
Soweit eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem solchen Verfahren besteht, wird das Hotel die gesetzlich erforderlichen Angaben zur zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle und zur Teilnahmebereitschaft bzw. Teilnahmepflicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form mitteilen.

§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Tourist Hotel Boehm
Am Gschnaitbichl 5/7
83471 Schönau am Königssee
Stand: September 2026




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